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Gebührensatzung

der Stadtbücherei Altena

vom 14.12.1998 zuletzt geändert am 15.12.2003

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV. NW. S. 458), und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV. NW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.1992 (GV. NW. S. 596), hat der Rat der Stadt Altena (Westf.) in seiner Sitzung am 17.12.2001 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

  1. Die Stadt Altena (Westf.) erhebt zur teilweisen Deckung der ihr durch den Betrieb der Stadtbücherei entstehenden Kosten Gebühren.
  2. Gebührenpflichtig sind die Personen, auf deren Namen der Benutzerausweis ausgestellt ist, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind – mit Ausnahme der Gebühren nach § 2 Abs. 3 dieser Satzung – gebührenfrei.
  3. Die Gebührenpflicht entsteht im Fall des § 2 Abs. 1 mit der ersten Entleihung nach Inkrafttreten dieser Satzung bzw. mit der ersten Entleihung nach Ablauf des für den Benutzer maßgebenden in § 2 Abs. 1 genannten Zeitraumes. Die Gebührenpflicht nach § 2 Abs. 3 entsteht mit Beginn der jeweils genannten Fristen, im übrigen mit Beginn der Amtshandlung. Sie endet mit der Rückgabe der Medien bzw. mit der Meldung über deren Verlust.

§ 2 Gebührenberechnung

  1. Die Ausleihe von Medien ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt für Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres pauschal
    Für einen Zeitraum von einem Jahr 10,00 €
    Für einen Zeitraum von 4 Wochen 2,50 €
    Benutzerausweise sind innerhalb der Familie übertragbar.
  2. Keine Gebühr nach Abs. 1 bezahlen Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte ab einer 80%igen Behinderung, Arbeitslose sowie Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
  3. Zusätzliche Gebühren werden erhoben bei
    1. Ablauf der festgesetzten Leihfrist ab dem 2. Kalendertag je Überschreitunggswoche.
      Für für jedes Medium zahlen Erwachsene 1,50 €, Kinder und Jugendliche 1 €

    2. für das Abholen ausgeliehener Medien durch einen Boten nach Mahnung 15 €

    3. für die Reservierung eines vorbestellten Mediums 0,50 €

    4. im Auswärtigen Leihverkehr für die Beschaffung eines Mediums 1,50 € 

    5. für den Ersatz eines Benutzerausweises 2,50 €

    6. für den Ersatz eines Verbuchungsetiketts 1,50 €

    7. bei Teilbeschädigung eines Mediums 1,50 €

    8. für die Ersatzbeschaffung eines Schließfachschlüssels 2,50 €

    9. für Fotokopien je DIN A 4-Blatt/Seite 0,10 € DIN A 3-Blatt/Seite 0,20 €

    10. für die Nutzung des Internetzuganges zahlen Erwachsene je begonnene 30 Minuten 1 €. Keine Gebühr für den Internetzugang zahlen Kinder, Jugendliche und die unter §2 Abs. 2 genannten Personen

    11. für Ausdrucke aus dem Internet je Seite 0,10 €

    12. für den Erwerb einer Diskette 0,50 €

    13. für die Ausleihe einer DVD 1,00 Euro

    4.     Auslagen der Stadtbücherei, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der
            Medienbeschaffung oder -ausleihe entstehen, sind vom Gebührenpflichtigen
            zu ersetzen.

§ 3 Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren werden mit dem Entstehen der Gebührenpflicht ohne gesonderten schriftlichen Bescheid fällig.

§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadtbücherei Altena vom 17.12.2001 außer Kraft.