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Gebührensatzung
der Stadtbücherei Altena
vom 14.12.1998 zuletzt geändert am 15.12.2003
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S.
666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV. NW. S.
458), und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV. NW. 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 16.12.1992 (GV. NW. S. 596), hat der Rat der Stadt Altena (Westf.)
in seiner Sitzung am 17.12.2001 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
- Die Stadt Altena (Westf.) erhebt zur teilweisen Deckung der ihr durch den
Betrieb der Stadtbücherei entstehenden Kosten Gebühren.
- Gebührenpflichtig sind die Personen, auf deren Namen der
Benutzerausweis ausgestellt ist, bei Minderjährigen die gesetzlichen
Vertreter, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind
– mit Ausnahme der Gebühren nach § 2 Abs. 3 dieser Satzung – gebührenfrei.
- Die Gebührenpflicht entsteht im Fall des § 2 Abs. 1 mit der
ersten Entleihung nach Inkrafttreten dieser Satzung bzw. mit der ersten
Entleihung nach Ablauf des für den Benutzer maßgebenden in § 2 Abs. 1
genannten Zeitraumes. Die Gebührenpflicht nach § 2 Abs. 3 entsteht mit
Beginn der jeweils genannten Fristen, im übrigen mit Beginn der Amtshandlung.
Sie endet mit der Rückgabe der Medien bzw. mit der Meldung über deren
Verlust.
§ 2 Gebührenberechnung
- Die Ausleihe von Medien ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt für
Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres pauschal
Für einen Zeitraum von einem Jahr 10,00 €
Für einen Zeitraum von 4 Wochen 2,50 €
Benutzerausweise sind innerhalb der Familie übertragbar.
- Keine Gebühr nach Abs. 1 bezahlen Schüler, Studenten, Zivil- und
Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte ab einer 80%igen Behinderung, Arbeitslose sowie Empfänger von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Vorlage einer entsprechenden
Bescheinigung.
- Zusätzliche Gebühren werden erhoben bei
Ablauf der festgesetzten Leihfrist ab dem
2. Kalendertag je Überschreitunggswoche.
Für für jedes Medium zahlen Erwachsene 1,50 €, Kinder und Jugendliche 1
€
für das Abholen ausgeliehener Medien durch einen
Boten nach Mahnung 15 €
für die Reservierung eines vorbestellten Mediums
0,50 €
im Auswärtigen Leihverkehr für die Beschaffung eines Mediums
1,50 €
für den Ersatz eines Benutzerausweises
2,50 €
für den Ersatz eines Verbuchungsetiketts
1,50 €
bei Teilbeschädigung eines Mediums 1,50
€
für die Ersatzbeschaffung eines Schließfachschlüssels
2,50 €
für Fotokopien je DIN A 4-Blatt/Seite 0,10
€ DIN A 3-Blatt/Seite 0,20 €
für die Nutzung des Internetzuganges
zahlen Erwachsene je begonnene 30 Minuten 1 €. Keine Gebühr für den
Internetzugang zahlen Kinder, Jugendliche und die unter §2
Abs. 2 genannten Personen
für Ausdrucke aus dem Internet je Seite
0,10 €
für den Erwerb einer Diskette
0,50 €
für die Ausleihe einer
DVD 1,00 Euro
4. Auslagen der Stadtbücherei, die im unmittelbaren
Zusammenhang mit der
Medienbeschaffung oder -ausleihe entstehen, sind vom Gebührenpflichtigen
zu ersetzen.
§ 3 Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren werden mit dem Entstehen der Gebührenpflicht
ohne gesonderten schriftlichen Bescheid fällig.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Gebührensatzung der Stadtbücherei Altena vom 17.12.2001 außer Kraft.
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